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Lärmschutz

Mehr Lärmschutz entlang der A6

Im Rahmen der Bauarbeiten für PUN werden umfangreiche Lärmschutzmassnahmen umgesetzt. An diversen Standorten werden zusätzliche Lärmschutzwände gebaut, bestehende ersetzt oder erweitert. Zudem wird auf der ganzen Strecke ein lärmmindernder Belag eingebaut.

 A6 Brücke über den Freudenbergerplatz
A6 beim Freudenbergerplatz: Wo heute zum Teil nur Leit­planken sind, werden künftig Lärmschutzwände stehen.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA nutzt die Chance, gemeinsam mit der Pannenstreifen-Umnutzung auch den Lärm­schutz weiter zu verbessern. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

  • Die Lärmschutzwände beim Freudenberger­platz werden durch wirkungs­vollere Wände ersetzt, welche teil­weise mit aus­kragenden Elementen versehen sind. Die Lärmschutz­wand an der Gantrisch­strasse wird 2022 realisiert, diejenige an der Giacomettistrasse 2023. Eine Visualisierung zeigt die neuen Lärmschutzwände: pun-a6.app
  • Mit einer neuen Lärmschutz­wand wird die heute bestehende Lücke auf der Brücke über den Freudenbergerplatz geschlossen.
  • Beim Pulverweg in Bern und auf der Höhe des Thoracker­quartiers in Muri werden zwei neue Lärmschutzwände errichtet.
  • Auf der ganzen Strecke wird ein lärmmindernder Belag eingebaut.
  • In den Spitzenzeiten bei eingeschalteter PUN beträgt die Höchst­geschwindigkeit im ganzen Perimeter 80 km/h. Dies wird zwischen dem Egg­hölzli und Muri, wo heute durchgehend 100 km/h gilt, die Lärmbelastung weiter senken.

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Wie wurden die Lärmschutzmassnahmen projektiert?

Beim Lärmschutz gelten sehr strenge gesetzliche Richtlinien. Die Lärmschutz­verordnung und weitere Regel­werke definieren genau, unter welchen Umständen zusätzliche Lärmschutz­massnahmen ergriffen werden müssen und auch dürfen. So ist beispiels­weise festgelegt, dass sämtliche Lärmschutz­massnahmen technisch umsetzbar und wirt­schaftlich tragbar sein müssen. Die Berechnungen hierfür müssen nach schweiz­weit einheitlichem Muster erfolgen.

An jedem Standort wurden verschiedene Varianten geprüft. Es wurde aus­führlich untersucht, welche Mass­nahmen technisch machbar sind und auch die Kriterien der Wirtschaft­lichkeit erfüllen. Die Mass­nahmen, welche alle Bedingungen erfüllen, wurden nun ins Projekt integriert und öffentlich aufgelegt. Trotz der diversen geplanten Lärmschutz­massnahmen verbleiben noch Grenzwert­überschreitungen bei gewissen Liegenschaften. In solchen Fällen müssen durch das UVEK sogenannte Erleichterungen verfügt werden. Das heisst, für die jeweiligen Liegen­schaften werden im Rahmen des bundes­rechtlichen Plangenehmigungs­verfahrens spezielle Lärmwerte festgehalten.

Obschon nicht im ganzen Perimeter sämtliche Grenz­werte eingehalten werden können, wird die Lärm­belastung ingesamt stark sinken. Zudem können die Quartiere vom Ausweich­verkehr entlastet werden. PUN stellt daher eine grosse Chance dar, die Lebens­qualität im Umfeld der A6 bis zum Bau des Bypass Bern-Ost zu verbessern.